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  • 5. Jan. 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. Mai 2023

ENERGETISCHE SANIERUNG

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Wohngebäude verbrauchen Energie. Inzwischen gibt es viele bauliche Möglichkeiten, um Ressourcen zu schonen und Emissionen zu verringern. txn-Foto: vzbv/123rf

txn. Um ihre vier Wände zum sogenannten Effizienzhaus auszubauen, können Eigenheimbesitzer und Eigentümer von Wohngebäuden zinsverbilligte Darlehen der KfW mit Tilgungszuschüssen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG - beantragen. Dabei gilt es einige Neuerungen zu beachten: Die Förderregeln der BEG ändern sich zum Jahreswechsel.

Beratung nutzen, bestmögliche Förderung erhalten

Die Änderungen der BEG für Wohngebäude betreffen sowohl Einzelmaßnahmen bei energetischen Sanierungen als auch umfassende Umbaupakete. Um die bestmögliche Förderung zu erhalten, sollten sich Eigentümer fachkompetent beraten lassen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. So stellen Sanierungswillige sicher, dass neue Regelungen nicht an ihnen vorbeigehen.

Dies betrifft zum Beispiel sogenannte serielle Sanierungen: Wer vorgefertigte Bauelemente für Fassade oder Dach verwendet, erhält zukünftig 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Voraussetzung ist, dass das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale.“. Dieser so genannte SerSan-Bonus kann zusätzlich zu den Bonusförderungen für die Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder der Nachhaltigkeitsklasse (NH) gewährt werden.

Mehr Unterstützung bei besonders umfänglichem Sanierungsbedarf

Schon vor den Änderungen sah die BEG eine höhere Förderung für diejenigen Wohngebäude vor, die aufgrund des energetischen Sanierungsstandes zu den schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes (Worst Performance) gehören. Von dem sogenannten Worst Performance Buildings, (WPB) profitieren zukünftig nicht nur mehr Baumaßnahmen: Er greift ab 2023 nämlich schon bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE. Bisher mussten die Gebäude durch die Sanierung mindestens die Stufe 55 oder 40 erreichen. Der Bonus wird zudem deutlich angehoben - von fünf auf zehn Prozent. Ein Tipp der Energieberatung der Verbraucherzentrale: Der WPB-Bonus kann mit den Bonusförderungen für das Erreichen der EE- oder NH-Klasse kombiniert werden. Bei gemeinsamer Beantragung von WPB- und SerSan-Bonus erhöht sich der jeweils anzusetzende Tilgungszuschuss um 20 Prozentpunkte.

Förderdarlehen der KfW werden bei Kreditinstituten beantragt. Für die Antragstellung und die spätere Durchführung der geförderten Sanierungsmaßnahmen ist die Mitwirkung einer Expertin oder eines Experten aus der so genannten Energie-Effizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) erforderlich.

Noch mehr Informationen und Tipps zu den neuen BEG-Förderregelungen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale - online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 - 809 802 400.

  • 2. Jan. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Mai 2023

Verbraucherschutz an der Haustür

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txn. Wer unbestellte Ware bekommt, muss diese nicht bezahlen und auch nicht zurücksenden. Unseriöse Versender versuchen dann mit drohenden Mails und Briefen an Geld zu kommen. Unterstützung finden Betroffene bei den Verbraucherzentralen. Ansprechpartner vermitteln auch die LandFrauenGuides vor Ort.Foto: ronstik/123rf

txn. Es klingelt an der Tür und der Paketbote überreicht eine persönlich adressierte Sendung. Nach dem Öffnen wird deutlich, dass der Inhalt nie bestellt wurde. Die beiliegende Rechnung weist aber bereits auf die knappe Zahlungsfrist hin. Der unseriöse Versuch, Umsatz auf Kosten des Empfängers zu machen, ist keine Seltenheit. Was ist dann zu beachten? „Wer Ware erhält, die nicht bestellt wurde, muss diese nicht bezahlen“, weiß Uta Schweigler von den LandFrauenGuides. „Beim Kontakt mit dem Lieferanten ist allerdings Vorsicht geboten: Bereits eine ironische Danke-Mail könnte als Kaufabsicht ausgelegt werden.“ Unbestellte Ware muss nicht zurückgeschickt werden. Sie kann nach eigenem Ermessen benutzt oder sogar entsorgt werden. Auch daraus ergibt sich keine Zahlungsverpflichtung. Wird die Ware zurückgeschickt, sollte das Unternehmen die Kosten für die Rücksendung übernehmen - was bei unseriösen Anbietern aber selten der Fall ist. Wichtig zu wissen: Es gibt zwei Ausnahmen. Wenn die Sendung an eine andere Person adressiert war, kann das Unternehmen die Rücksendung gegen Kostenübernahme (oder durch Abholung) zurückverlangen. Das gilt auch, wenn ein Unternehmen, bei dem bereits gekauft wurde, einen Fehler macht und beispielsweise ein Produkt doppelt liefert. Versender, die mit unbestellter Ware ihren Umsatz steigern wollen, sind auch bei den Zahlungsaufforderungen und in der Kommunikation meist wenig zimperlich. Wer dadurch verunsichert wird, sollte sich Unterstützung suchen. Die gibt es beispielsweise bei der Verbraucherzentrale oder online unter www.landfrauenguides.de.

Aktualisiert: 22. Mai 2023

Die Nova Sedes Wohnungsbau eG gibt ihnen einen Überblick darüber, was Sie erwarten können und ob eine Einschätzung möglich ist.

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Sind 2023 niedrigere Bauzinsen zu erwarten? Die Nova Sedes Wohnungsbau eG gibt einen Überblick über die Faktoren. Bild. AdobeStock

Nachdem die Bauzinsen im vergangenen Jahr stark angestiegen sind erwarten Experten für das Jahr 2023 gemäßigte Anstiege. Dass die Bauzinsen im kommenden Jahr wieder sinken, ist allerdings nicht zu erwarten.

Die Zentralbanken haben angekündigt, die Leitzinsen aufgrund der Inflation weiterhin anzuheben. Allerdings könnten nach Einschätzung von Finanzberatern in den kommenden Monaten zeitweise sinkende Bauzinsen zu erwarten sein. Sicher ist dies aber leider nicht.


Die Inflation wird im kommenden Jahr nicht stagnieren oder sinken.


Und so bleiben die Bauzinsen aller Voraussicht nach unter Druck, denn wann die Inflation dauerhaft und deutlich sinken wird, kann man derzeit nicht absehen. Die Erwartungen dahingehend werden bis ins nächste Jahr hoch bleiben und so muss die EZB die Geldpolitik weiter straffen, das bedeutet, dass die Bauzinsen wieder ansteigen.

Die EZB hat ihre letzte Prognose für die Inflation in der Eurozone erhöht und weitere Zinserhöhungen angekündigt. Auch die US-Notenbank wird die Zinsen anheben, wenn auch in kleinen Schritten.


Im Jahr 2022 haben sich die Bauzinsen von unter einem Prozent auf 3,5 Prozent für Kredite mit zehnjähriger Laufzeit erhöht. Im Herbst war der Durchschnitt sogar schon bei 4 Prozent.


Der Grund dafür: da eine straffere Geldpolitik zu erwarten war, waren die Renditen von Bundesanleihen, an denen sich die Bauzinsen orientieren stark gestiegen.



Seit 1999 hatten wir den stärksten Zuwachs der Bauzinsen


Selbst Finanzexperten waren davon überrascht, dass die Bauzinsen so stark angezogen wurden. Allerdings sind diese sich auch darüber sicher, dass sich das Emporschnellen der Zinsen im Jahr 2023 wie im Jahr 2022 widerholt eher unwahrscheinlich ist.


Jedoch kann niemand prognostizieren, wie sich die Zinsen entwickeln, da sie sich an Bundesanleihen orientieren. Deswegen haben wir hier eine Abhängigkeit wie gerne Großinvestoren Geld an den deutschen Staat verleihen und vor allem zu welchen Bedingungen.


Am Ende muss sich der Kreditnehmer bei der Wahl der Laufzeit die Frage stellen, welche Zinsen mittel-bzw. langfristig zu erwarten sind. Wenn man davon ausgeht, dass die Zinsen in fünf Jahren wieder deutlich sinken werden, wäre es zu empfehlen keine allzu langen Laufzeiten zu vereinbaren. Ist allerdings eine Steigerung der Zinsen zu erwarten, ist eine Absicherung über 20 Jahre sinnvoll.

Sicherheit oder Prognosen kann darüber aktuell leider niemand geben. Ist es jedoch so, dass man sich über lange Zeit bindet, so kann es zwar teurer werden, aber man hat langfristige Gewissheit wie die monatliche Belastung ausfällt.



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