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In einem Urteil bestätigte nun das Landgericht Nürnberg Fürth, dass es für Mitglieder der Nova Sedes Wohnungsbau eine Pflicht zur Einzahlung gibt. In der Urteilsschrift unter dem Abschnitt „Entscheidungsgründe“ wird darauf verwiesen, dass die finanzielle Leistungspflicht eines jeden Mitgliedes eindeutig aus § 7 Genossenschaftsgesetz hervorgeht.

Einzahlungspflicht-der-nova-sedes-mitglieder-gesetzlich-verankert
Einzahlungspflicht der Nova Sedes Mitglieder gesetzlich verankert

Bereits in der Vergangenheit urteilte der Bundesgerichtshof, dass sich aus § 7 GenG eine Zahlungspflicht ergibt, die der Zahlungspflicht des § 19 GmbHG gleichzusetzen ist. Der Bundesgerichthof stellte auch fest, dass die Zahlungspflicht laut Genossenschaftsgesetz unbedingt und sofort zur Zahlung fällig sei.


Was genau steht in der Urteilsbegründung?


In der Urteilsbegründung des Landgerichtes Nürnberg Fürth heißt es wortwörtlich auf Seite 7 litt. A Nr. II. Abs. 2,

(Zitat)

Im Genossenschaftsgesetz sind die finanziellen Leistungspflichten der Mitglieder, die von keiner unmittelbaren Gegenleistung abhängig sind, abschließend geregelt. Hierunter fallen die Pflicht zur Einzahlung des Geschäftsanteils (§ 7 Ziff. 1 GenG), zur Deckung eines Fehlbetrages beim Ausscheiden (§ 73 GenG), zu weiteren Einzahlungen zur Abwendung der Insolvenz (§ 87a GenG) und die Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen im Falle der Insolvenz (§ 105) (Pöhlmann, in: a.a.O., § 18 Rn. 12).

(Zitatende)


Folgen für Mitglieder

Bereits in der Vergangenheit wurden Mitglieder in der Beitrittserklärung darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Einzahlungspflicht besteht. Das Urteil des LG Nürnberg zur Nova Sedes Wohnungsbau, bestätigt nunmehr die Genossenschaft in ihrer Rechtsauffassung. Mitglieder werden daher auch in der Zukunft aufgefordert, ihrer gesetzlichen Zahlungspficht nachzukommen.

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Aktualisiert: 16. Mai 2023

txn. Kein Bauen, kein Sanieren mehr ohne Klimaschutz!


txn. Gebäude machen einen erheblichen Teil des landesweiten Energieverbrauchs aus. Deshalb fördert der Staat Maßnahmen, um Wohn- und Bürogebäude energieeffizienter zu gestalten. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch. txn-Foto: franckito/123rf/veka

„Kein Bauen, kein Sanieren mehr ohne Klimaschutz!
Diesen Grundgedanken setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) um, das seit November 2020 gilt. Wer seitdem neue Gebäude baut oder bestehende saniert, muss dafür sorgen, dass bestimmte energetische Grenzwerte eingehalten werden.

Wer seitdem neue Gebäude baut oder bestehende saniert, muss dafür sorgen, dass bestimmte energetische Grenzwerte eingehalten werden. Für Fenster ist das der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient): Je niedriger der Wert, desto weniger wärmedurchlässig ist das Fenster, desto weniger Heizenergie gibt es also im Winter nach draußen ab und desto weniger heizt sich dadurch im Sommer ein Innenraum auf. Der aktuelle Grenzwert liegt bei 1,3 W/(m²K); er darf bei neuen Fenstern nicht mehr überschritten werden. Diese gesetzliche Mindestanforderung reicht aber unter Umständen noch nicht aus, um auch eine staatliche Förderung der energetischen Sanierung beantragen zu können. Welche Voraussetzungen dafür bestehen, darüber informiert die Website www.das-richtige-fenster.de umfassend. Hier finden Eigentümer außerdem einen detaillierten Fahrplan zur Förderung, der den Umgang mit dem Papierkram erleichtert. Denn der sollte vor Umbaumaßnahmen nicht abschrecken: Schließlich lockt am Ende der energetischen Sanierung nicht nur das gute Gefühl, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet zu haben, sondern auch ein behagliches Wohnklima in den eigenen vier Wänden.

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Aktualisiert: 15. Mai 2023

txn. Um während der warmen Jahreszeit angenehme Temperaturen in den Wohnräumen genießen zu können, denken viele Eigenheimbesitzer an den Einsatz einer Klimaanlage. Allerdings verbrauchen die Kühlgeräte viel Energie, was bei steigenden Strompreisen und in Zeiten des Klimawandels gut überlegt sein sollte.

Sonnenschutz-ist-wichtig
txn. Fachgerecht montierte Außenjalousien halten die sommerliche Hitze zuverlässig aus Wohnräumen fern. Foto: BVRS/txn

Aber es geht auch anders: Statt einfallende Hitze kostenintensiv herunter zu kühlen, ist es meist deutlich einfacher, die Sonnenstrahlen von vornherein von den Innenräumen fernzuhalten. Dabei helfen Rollläden, Markisen oder Jalousien. Wer mit individuell angepassten Sonnenschutzprodukten für Schatten sorgt, kann fast immer auf eine Klimaanlage verzichten. Motorisierung und Sensoren machen es zudem möglich, dass der Sonnenschutz zum richtigen Zeitpunkt automatisch für kühlenden Schatten sorgt. Ein weiterer Pluspunkt: Wenn das Sonnenlicht mit seinen aggressiven UV-Strahlen ferngehalten wird, bleichen Möbel und Teppiche nicht aus. Wer sein Eigenheim mit hochwertigen Sonnenschutzprodukten fit für die heißen Tage machen möchte, sollte sich im örtlichen Fachbetrieb des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks unverbindlich beraten lassen. Kontaktadressen und weitere Informationen zum Thema gibt es online unter www.rollladen-sonnenschutz.de.

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