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Landratsamt Regensburg erteilt Baugenehmigungsbescheid


Mit Bescheid vom 27. Januar 2025 erteilt die Bauabteilung des Landratsamt Regensburg der Nova Sedes Wohnungsbaugenossenschaft eG die baurechtliche Genehmigung für das Grundstück Schulstraße 20 in Sünching.

Geplant ist der Bau von insgesamt drei Mehrfamilien Häusern, mit insgesamt vierzehn Wohneinheiten. Ebenso wird das Areal mit insgesamt 20 Stellplätzen ausreichend Raum für die KFZ der Anwohner bieten.

Ganz im Sinne des Genossenschaftsgedanken wird der neugeschaffene Wohnraum den Mitgliedern der Nova Sedes Wohnungsbaugenossenschaft eG zur Verfügung stehen.

Die Nova Sedes Wohnungsbau eG aus Neustadt an der Waldnaab bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen (VL) zur Förderung des Vermögensaufbaus anzusparen. Dieses Angebot kann eine attraktive Ergänzung zur langfristigen finanziellen Planung darstellen. Bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen können jedoch bestimmte Gebühren anfallen, über die Sie informiert sein sollten.

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Welche Gebühren fallen beim VL-Sparen mit der Nova Sedes Wohnungsbau eG an. Gunnar Hackl, Vorstand der Nova Sedes gibt einen Überblick und rätsich direkt an die Nova Sedes zu wenden, um aktuelle und genaue Informationen zu erhalten, die auf Ihr spezifisches Anlagevorhaben zutreffen.. Bild: Unsplash

Wenn Sich der Kunde mit der Nova Sedes Wohnungsbau zum VL-Sparen entscheidet, unterschreibt er eine Beitritts- und Beteiligungserklärung, die wie folgt lautet:


Der/ die Unterzeichnende erklärt hiermit den unbedingten Beitritt zur Nova Sedes Wohnungsbau eG undzeichnt einen Pflichtanteil sowie weitere 209 Geschäftsanteile in Höhe von je EUR 40,-, insgesamt also 210Anteile, mit einer Gesamtzeichnungssumme in Höhe von EUR 8.400,-.

Gemäß Satzung ist bei Zeichnung ein Eintrittsgeld in Höhe von EUR 5,80 je übernommenem Geschäftsanteil(Pflichtanteil und weitere 209 Geschäftsanteile zu je EUR 40,00) zu leisten.

Die Zahlungsmodalitäten des Eintrittsgeldes sind in der Satzung beschrieben. Das Eintrittsgeld ist in keinemFalle an das Mitglied zurückzuerstatten - auch nicht teilweise.

Das Eintrittsgeld wird auch dann geschuldet, wenn das Mitglied seine übernommenen Geschäftsanteile durch ratierliche Zahlungen erbringt und die Ratenzahlung einstellt. Bei Ratenzahlung fallen Administrationskosten in Höhe von EUR 24,- jährlich an. Auf der Grundlage von Gesetz und Satzung verpflichtet sich der Sparer, die geschuldeten Zahlungen direkt per Überweisung oder durch Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Höhe von EUR 40,- monatlich zu begleichen.

Die monatlichen Raten sind spätestens bis zum Schluss eines Monats fällig. Der Sparer wird darauf hingewiesen, dass die Zahlungspflicht unmittelbar gegenüber der Nova Sedes Wohnungsbau eG besteht und auch dann weiterbesteht, wenn keine VL vom Arbeitgeber erhalte bzw. die Voraussetzungen für den Bezug von VL nach dem Vermögensbildungsgesetz oder dem Wohnungsbauprämiengesetz, z.B. auch durch zukünftige gesetzgeberische Maßnahmen, sich ändern oder ganz oder teilweise entfallen sollten. Der Fortbestand dieser Gesetze oder einzelner Bestimmungen stellen keine Geschäftsgrundlage für die Beteiligung dar. Über die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz oder dem Wohnungsbauprämiengesetz nach der derzeitigen Gesetzeslage und die bestehenden Kündigungsfristen nach der Satzung sowie die nachteiligen Folgen einer Zahlungseinstellung oder der vorzeitigen Kündigung wir der Sparer ausdrücklich hingewiesen; die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt nach der Satzung 2 Jahre.


Es ist wichtig, dass Sie sich vor Abschluss einer Vereinbarung über die genaue Gebühren beim VL-Sparen mit der Nova Sedes Wohnungsbau und alle potenziellen Kosten im Klaren sind. Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch und klären Sie offene Fragen direkt mit der Nova Sedes Wohnungsbau eG oder einem Berater, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Informationen allgemein sind und sich die Gebühren ändern können.


Gunnar Hackl, Vorstand der Nova Sedes Wohnungsbau eG rät, sich direkt an die Nova Sedes zu wenden, um aktuelle und genaue Informationen zu erhalten, die auf Ihr spezifisches Anlagevorhaben zutreffen.


Infos zum VL-Sparen mit der Nova Sedes eG finden Sie unter:

txn. Strom wird wieder günstiger, zumindest für Neukunden: Manche Energieversorger bieten derzeit Strom für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunde an. Zum Vergleich: Die Preise der Grundversorgung liegen aktuell oft bei über 40 Cent pro Kilowattstunde. Wer überlegt, den Anbieter zu wechseln, sollte jedoch ein paar Tipps berücksichtigen.

Sinkender Strompreis Anbieterwechsel
txn. Vertragsdetails und Rechnungen im Blick: Der Schlüssel zur besseren Wahl des Stromanbieters. Vergleichsportale helfen bei der Entscheidung für den richtigen Wechsel. txn-Foto: VZBV/Adobestock/brizmaker

Nicht immer braucht es für einen günstigeren Stromtarif einen Anbieterwechsel. Viele Stromversorger und Stadtwerke bieten mehrere unterschiedliche Tarife an. Wer mit seinem aktuellen Anbieter zufrieden ist, kann sich zunächst dort einmal nach günstigeren Tarifen umschauen, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Ob Verbraucher dabei besser wegkommen, zeigt ein gründlicher Blick in die Vertragsunterlagen und die letzte Rechnung. Dort finden sich alle wichtigen Informationen zum aktuellen Tarif.


Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher dafür, den Stromanbieter zu wechseln, stellt sich die Frage: Wer soll es werden? Vergleichsportale bieten bei der Suche nach „dem Neuen“ eine gute Orientierung, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die passenden Filtereinstellungen sorgen dafür, dass in den Suchergebnissen möglichst viele Anbieter auftauchen. Ebenfalls hilfreich: Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen mit Stromanbietern zu befragen.


Anders als bei der Entscheidung für eine Ehe müssen Verbraucher sich beim Anbieterwechsel zwar nicht ewig binden. Eine gewisse Mindestlaufzeit des Vertrags empfiehlt sich allerdings auch bei der Wahl des Energieversorgers. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Neukunden, sich maximal für ein Jahr festzulegen. Wichtig: Damit nicht bereits nach wenigen Monaten eine Preiserhöhung ins Haus flattert, sollten Wechselwillige einen Tarif mit Preisgarantie wählen.


Manche Verbraucher möchten mit dem Wechsel nicht nur sparen: Ein weiterer Aspekt bei der Wahl des Energieversorgers kann die regionale Verbundenheit mit einem Anbieter vor Ort und die persönliche Erreichbarkeit des Anbieters über ein Kundencenter sein.


Noch mehr Informationen und Tipps rund um das Thema Stromanbieterwechsel gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale - online, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Hier können Sie auch kostenlose Online-Vorträge rund um das Thema Energie buchen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 - 809 802 400.

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